Rechtfertigungsgründe

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Rechtfertigungsgründe sind Bestandteil der Jedermannsrechte und dafür geeignet, dass ein Tun oder Unterlassen straf- und zivilrechtlich nicht geahndet wird. Es entfällt in diesem Fall die Rechtswidrigkeit bzw. Widerrechtlichkeit. Voraussetzung dabei ist jedoch immer die Verhältnismäßigkeit, bei der Notwehr die Erforderlichkeit.

Rechtfertigungsgründe im StGB

Rechtfertigungsgründe in der StPO

Rechtfertigungsgründe im BGB

Rechtfertigungsgründe im OWiG

Sonstige Rechtfertigungsgründe

Siehe auch