Entschuldigungsgründe
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Entschuldigungsgründe führen dazu, dass die Schuld entfällt, der Täter kann somit nicht bestraft werden. Anders als bei Rechtfertigungsgründen bleibt jedoch die Rechtswidrigkeit der Tat bestehen.
Entschuldigungsgründe im StGB
- Überschreitung der Notwehr, § 33 StGB / Notwehrexzess
- Entschuldigender Notstand, § 35 StGB