Rechtfertigungsgründe
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Rechtfertigungsgründe sind Bestandteil der Jedermannsrechte und dafür geeignet, dass ein Tun oder Unterlassen straf- und zivilrechtlich nicht geahndet wird. Es entfällt in diesem Fall die Rechtswidrigkeit bzw. Widerrechtlichkeit. Voraussetzung dabei ist jedoch immer die Verhältnismäßigkeit, bei der Notwehr die Erforderlichkeit.
Inhaltsverzeichnis
Rechtfertigungsgründe im StGB
- Notwehr, § 32 StGB
- Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
Rechtfertigungsgründe in der StPO
- Vorläufige Festnahme, § 127 StPO
Rechtfertigungsgründe im BGB
- Notwehr, § 227 BGB
- Verteidigender Notstand, § 228 BGB
- Selbsthilfe, § 229 BGB
- Pflichten des Geschäftsführers, § 677 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag)
- Selbsthilfe des Besitzers, § 859 BGB
- Selbsthilfe des Besitzdieners, § 860 BGB
- Angreifender Notstand, § 904 BGB
Rechtfertigungsgründe im OWiG
- Notwehr, § 15 OWiG
- Rechtfertigender Notstand, § 16 OWiG