Einwilligung

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Willigt jemand in eine Körperverletzung ein, so so wird der "Verletzer" nicht wegen der Tat belangt.

Beispiel

Arzt bei einer Operation, in die der Patient vorher schriftlich eingewilligt hat.

Grenzen

Die Einwilligung ist unwirksam, wenn sie sittenwidrig ist, beispielsweise wenn ein Arzt ein gesundes Bein amputieren soll. Ebenso kann man grundsätzlich nicht rechtswirksam einwilligen, dass man von einem anderen getötet wird.