Selbsthilfe des Besitzdieners

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Die Selbsthilfe des Besitzdieners, § 860 BGB, erlaubt es dem Besitzdiener sich gegen Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB mit Gewalt zu wehren als Besitzwehr oder Besitzkehr.

Die Selbsthilfe des Besitzdieners ist ein Rechtfertigungsgrund.

Voraussetzungen

Dieses Recht muss ihm jedoch vom Besitzer übertragen worden sein.

Dies sollte unbedingt schriftlich in der Dienstanweisung erfolgen.

Umfang

Zudem muss er dabei im Rahmen der Verhältnismäßigkeit handeln.

Siehe auch