Besitzdiener
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Der Besitzdiener, § 855 BGB, ist eine Person, die für einen Besitzer, tätig wird, indem er für den Besitzer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
Er vom Besitzer weisungsabhängig, sowie sozial abhängig, was bedeutet, dass er für seine Tätigkeit ein Entgelt erhält.
Rechte des Besitzdieners
Soweit vom Besitzer übertragen, hat der Besitzdiener folgende Rechte:
- Selbsthilfe des Besitzers, §§ 859,860 BGB gegen Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB
- Hausrecht
Pflichten des Besitzdieners
- aus Arbeitsvertrag
- aus der Dienstanweisung
- Garantenpflicht, Garantenstellung, Tun durch Unterlassen, § 13 StGB