Hausrecht
Unter Hausrecht versteht man die Berechtigung, für einen Hausrechtsbereich zu entscheiden,
- wer diesen betreten darf und wer ihn wieder verlassen muss
- Hausverbote erteilen
- Regeln z.B. im Rahmen einer Hausordnung aufzustellen
- und sich im Hausrechtsbereich frei bewegen zu dürfen
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für das Hausrecht findet sich in Art. 13 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung
Rechtsinhaber
Inhaber des Hausrechts ist grundsätzlich nur der Besitzer. Er kann sein Hausrecht aber auf andere, so genannte Besitzdiener übertragen.
Rechte auf Grund des Hausrechts
Dem Hausrechtsinhaber stehen folgende Rechte zur Verfügung:
- Erteilen eines Hausverbots
- Selbsthilfe des Besitzers, § 859 BGB
- Selbsthilfe des Besitzdieners, § 860 BGB
Ausnahmen
Gegen den Willen des Hausrechtsinhabers dürfen Personen den Hausrechtsbereich betreten, die ein Sonderzugangsrecht / Sonderzutrittsrecht haben.
Siehe auch
Ebenso dürfen trotz Hausverbot Hausrechtsbereiche betreten werden, wenn es sich um einen "Monopolbetrieb" handelt.
Beispiel 1: Trotz Hausverbot darf man das Einwohnermeldeamt betreten, um einen Pass zu beantragen, da dies nur dort möglich ist.
Beispiel 2: Trotz Hausverbot im Bahnhof darf man diesen angemessen Zeit vor einer Bahnfahrt betreten, weil man nur durch den Bahnhof zum Bahnsteig gelangen kann.