Hausordnung
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In einer Hausordnung kann der Hausrechtsinhaber für seinen Hausrechtsbereich Regeln festlegen.
Rechtliche Grundlagen
Für Arbeitnehmer wird das Anerkennen der Hausordnung grundsätzlich im Arbeitsvertrag geregelt, für Externe wie Besucher, Handwerker o.ä. ist ein freiwilliger Unterwerfungsakt maßgeblich.
Inhalt
Inhalt einer Hausordnung kann beispielsweise sein:
- Film- und Fotografierverbote
- Öffnungszeiten
- Parkregelungen
- Ausfüllen eines Besucherscheins
- ...
Durchsetzung
Die Hausordnung kann im Rahmen der §§ 859, 860 BGB, Selbsthilfe des Besitzers / Selbsthilfe des Besitzdieners durchgesetzt werden.