Hausverbot

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Unter Hausverbot versteht man das Verbot, einen Hausrechtsbereich zu betreten.

Ein Hausverbot kann der Inhaber des Hausrechts grundsätzlich jedem erteilen, jedoch gibt es Ausnahmen, nämlich sogenannte Sonderzugangsrechte / Sonderzutrittsrechte.

Berechtigte

Berechtigt zur Erteilung eines Hausverbots ist grundsätzlich nur der Besitzer. Er kann dieses Recht aber auf andere, so genannte Besitzdiener, übertragen.

Form

Ein Hausverbot kann auch mündlich erteilt werden, sollte aber zu Beweiszwecken schriftlich erteilt werden.

Dauer

Die Länge des Hausverbots kann der Berechtigte festlegen.

Siehe auch