Verhältnismäßigkeit
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Unter Verhältnismäßigkeit versteht man, dass Maßnahmen wie z.B. die Durchsetzung des Hausrechts nicht in beliebigem Maß angewendet werden können, sondern nur nach einer Abwägung der Interessen. So ist immer das geringstmögliche Mittel einzusetzen und nach Eintritt des Erfolgs sofort zu beenden.