Besitzwehr
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Besitzwehr ist ein Recht, das dem Besitzer im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzers, § 859 BGB, bzw. dem Besitzdiener im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzers gegen Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB zusteht. Er darf im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gewaltsam einen Besitzentzug verhindern.