Besitzentzug
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Ein Besitzentzug ist ein Unterfall von Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB. Damit ist gemeint, dass dem Besitzer unbefugt eine Sache weggenommen wird, was in etwa einem Diebstahl im StGB entspricht.
Maßnahmen dagegen
Gegen Besitzentzug (Verbotene Eigenmacht) darf sich der Besitzer im Rahmen der Selbsthilfe des Besitzers, § 859 BGB mit verhältnismäßiger Gewalt erwehren (Besitzwehr / Besitzkehr). Dasselbe gilt für den Besitzdiener nach der Selbsthilfe des Besitzdieners, § 860 BGB, wenn ihm dieses Recht vom Besitzer übertragen wurde.