Spindrevision
Unter einer Spindrevision versteht man eine freiwillige Nachschau von Behältnissen, beispielsweise Spinden durch Sicherheitsmitarbeiter.
Zweck
Der Zweck ist die Beweissicherung. Wenn z.B. ein Mitarbeiter bei einem Diebstahl ertappt worden ist, so kann durch die Spindrevision geklärt werden, ob er weiteres Diebesgut versteckt hat.
Vorgehensweise
Eine Spindrevision sollte immer in Beisein eines Zeugen und des Betroffenen erfolgen. Soweit vorhanden sollte auch der Betriebsrat zugezogen werden.
Da die Maßnahme grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Betroffenen rechtmäßig ist, ist die Maßnahme sofort einzustellen, wenn die Erlaubnis widerrufen wird.
In diesem Fall ist das Behältnis zu sichern, dass nichts entnommen wird und die Polizei hinzuzuziehen.
Gegen den Willen kommt eine Öffnung nur im Rahmen von Rechtfertigungsgründen in Betracht, insbesondere wenn ein rechtfertigender Notstand vorliegt.