Betriebsrat
Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Ein Betriebsrat kann in Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf Mitarbeiter wahlberechtigt und drei wählbar sind, § 1 BetrVG.
Aufgaben
Die Aufgaben sind in § 80 BetrVG geregelt.
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats lassen sich in drei verschiedene Bereiche unterteilen:
1. Überwachungsaufgaben
2. Schutzaufgaben
3. Gestaltungsaufgaben