Unterlassungsdelikt
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Unterlassungsdelikte sind Straftaten, die durch "Nichtstun" verwirklicht werden.
Arten
Unterlasungsdelikte werden in echte und unechte Unterlassungsdelikte unterteilt.
Echte Unterlassungsdelikte
Diese finden sich u.a. im StGB und können von jedem begangen werden, beispielsweise
- Hausfriedensbruch durch "Verweilen"
- Nichtanzeige geplanter Straftaten
- Unterlassene Hilfeleistung
Unechte Unterlassungsdelikte
Unechte Unterlassungsdelikte sind im § 13 StGB, Begehen durch Unterlassen geregelt.