Unfallverhütungsvorschrift
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Unfallverhütungsvorschriften sind Satzungen autonomen Rechts, die von den Berufsgenossenschaften erlassen werden Es handelt sich daher nicht um staatliches Recht.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können mit einem Bußgeld geahndet werden, § 209 SGB VII.
Kommt es durch den Verstoß zu einer Verletzung oder Tötung eines Menschen, kann der Täter gegebenenfalls auch strafrechtlich belangt werden, fahrlässige Tötung, § 222 StGB, fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB.
Wichtige Unfallverhütungsvorschriften
- DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention
- ASR A1.3, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
- DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, bis 30.04.2014 BGV C7