Berufsgenossenschaft

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Eine Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Unfallversicherung und damit eine der fünf Säulen der Sozialversicherung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist berechtigt, Satzungen autonomen Rechts zu erlassen. Das bedeutet, dass sie beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften ohne staatliche Erlaubnis erlassen kann.

Aufgaben

Zu den Aufgaben einer Berufsgenossenschaft gehören u.a.:

  • Erlass von Unfallverhütungsvorschriften
  • Kontrolle der Arbeitssicherheit in Betrieben
  • Durchführung von Schulungen zu Themen der Arbeitssicherheit
  • Prävention
  • Leistungen wie Renten, Zahlung von Verletztengeld oder Umschulungsmaßnahmen nach einem Arbeitsunfall und bei einer Berufskrankheit

Versicherte

  • Alle Arbeitnehmer
  • Ggfs. freiwillig Versicherte wie der Unternehmer selbst

Finanzierung

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt der Arbeitgeber alleine. Die Höhe der Beiträge bemisst sich hauptsächlich nach der Entgeltsumme und der Gefahrklasse des Unternehmens. So zahlen Sicherheitsunternehmen einen höheren Beitrag als reine Verwaltungsunternehmen wie eine Versicherung.

Zuständige Berufsgenossenschaft

Die zuständige Berufsgenossenschaft für die Sicherheitsbranche ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).