Sozialversicherung
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Die Sozialversicherung besteht aus fünf Zweigen:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
Zweck
Die Aufgabe der Sozialversicherung ist es, Arbeitnehmern zumindest vorübergehend Leistungen zu gewähren, wenn dieser seinen Lebensunterhalt nicht / nicht mehr durch seine eigene Arbeitskraft bestreiten kann.
Somit wird vermieden, dass dieser dem Staat zur Last fällt, bis er im Idealfall selbst wieder seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.