Pfortendienst
Pfortendienste fallen in der Regel an Zugängen zu Objekten und an Zufahrten zum Firmen- oder Werksgelände an. Oft umfasst der Pfortendienst auch einen Empfangsdienst für Gäste/Besucher sowie einen Tor- bzw. Schrankendienst. Eine Kernaufgabe ist die Regulierung des Zutrittes oder der Zufahrt in das Gelände bzw. das Objekt unter Prüfung der Berechtigung. Hierzu werden Zutrittskontollen und Zufahrtskontrollen händisch durch Sicherheitspersonal sowie teil- oder vollautomatisert durch Zutrittskontrollsysteme durchgeführt. Beschäftigte weisen sich in aller Regel durch einen Firmenausweis aus, Besucher werden analog oder digital erfasst und erhalten meist Besucherscheine, die offen getragen werden müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Eintrag zur Besucherabwicklung.