Jedermannsrecht
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Unter Jedermannsrechten versteht man die Rechte, die Jedermann in Notsituationen zustehen, beispielsweise Notwehr.
Arten
Die Jedermannsrechte unterteilen sich in:
Unter Jedermannsrechten versteht man die Rechte, die Jedermann in Notsituationen zustehen, beispielsweise Notwehr.
Die Jedermannsrechte unterteilen sich in: