Gewaltmonopol

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Unter Gewaltmonopol versteht man, dass grundsätzlich nur der Staat das Recht hat, Gewalt anzuwenden.

Der Bürger darf hier seine Rechte nicht selbst durchsetzen, was "Faustrecht" bedeuten würde, sondern muss sich an den Staat wenden.

Der Staat darf Gewalt natürlich nicht willkürlich anwenden, sondern muss sich an Gesetze und an die Verhältnismäßigkeit halten.

Ausnahmen

Eine Ausnahme bilden die sogenannten Jedermannsrechte wie Notwehr, in deren Rahmen auch ein Bürger aktiv seine Rechte durchsetzen darf.

Siehe auch: