Gewaltenteilung
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Unter Gewaltenteilung versteht man, dass die Macht in einem Staat aufgeteilt ist.
Die drei Bereiche
- Judikative (richterliche Gewalt / Gerichte)
- Legislative (gesetzgebende Gewalt / Parlament)
- Exekutive (ausführende Gewalt, beispielsweise Staatsanwaltschaft, Polizei)
Zweck
- Verteilung der Macht und so eine gegenseitige Kontrolle ermöglichen und einen Machtmissbrauch (Diktatur) verhindern