Staatsanwaltschaft

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Die Staatsanwaltschaft ist eine Strafverfolgungsbehörde des Staates und gehört zur Exekutive.

Rechte

Die hoheitlichen Rechte der Staatsanwaltschaft wie Durchsuchung oder Beschlagnahme sind in der StPO geregelt. Sie ist der Polizei gegenüber weisungsbefugt.

Pflichten

Wie die Polizei ist die Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip zur Strafverfolgung verpflichtet. Sie wird auch die "Herrin des Vorverfahrens" genannt. Unter Vorverfahren versteht man den Teil der Strafverfolgung, ehe die Staatsanwaltschaft Klage erhebt.

Zuständigkeit

Staatsanwaltschaften sind an allen Landgerichten angesiedelt und für den jeweiligen Gerichtsbezirk zuständig.

Weisungsgebundenheit

Im Gegensatz zu Richtern, die nur Ihrem Gewissen und dem Gesetz verpflichtet sind, sind Staatsanwälte weisungsgebunden, müssen sich also an die Weisungen ihrer Vorgesetzten halten.