Bewachungsverordnung
Die Bewachungsverordnung ist eine spezielle rechtliche Regelung für die private Sicherheitsbranche und basiert auf § 34a GewO, Bewachungsgewerbe.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Die Bewachungsverordnung beinhaltet unter anderen Regeln zur Unterrichtung § 34a GewO, Sachkundeprüfung § 34a GewO und zu Themen wie Dienstanweisung, Dienstausweis oder Dienstkleidung.
Die BewachV wurde zum 01.12.2016 novelliert und enthält einige Änderungen, die zum Beispiel den (Dienst-)Ausweis oder die Bereiche, bei denen die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO als Mindestvoraussetzung notwendig ist, betreffen.
Zum 01.06.2019 trat erneut eine novellierte Bewachungsverordnung in Kraft. Die Änderungen stehen insbesondere in Zusammenhang mit dem Bewacherregister, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird und das bessere Kontrollen von Bewachungsunternehmen und Sicherheitspersonal ermöglichen soll. Es wurde geregelt, welche Inhalte der Antrag auf Erteilung einer bewachungsrechtlichen Erlaubnis umfassen muss, wann Meldungen über das Bewacherregister zu erfolgen haben und welche Daten dabei vom jeweiligen Sicherheitsunternehmen zu melden sind. Im Rahmen der Änderungen sind außerdem einige Paragraphen weggefallen, Anlagen wurden bereinigt oder neu gefasst. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise die örtliche Zuständigkeit der für die Bewachung zuständigen Behörden (Wohnsitzprinzip), die Anerkennung anderer Nachweise (anstelle der Sachkundeprüfung) sowie unter anderem die Vorgaben zum Ausweis und zur Kennzeichnung von Wachpersonen. Der Dienstausweis muss nach der neuen Regelung nicht mehr offen getragen, sondern lediglich mitgeführt werden. Sichtbar getragen zu werden braucht lediglich ein Namensschild oder eine Kennnummer sowie die Firmenbezeichnung. Auf dem Ausweis muss nun jedoch auch die Bewacherregisteridentifikationsnummer der Wachperson vermerkt sein.
Zusammenfassung und Bewertung der Änderungen vom 1. Juni 2019
https://www.joergzitzmann.de/neue-bewachungsverordnung-2019/
Verordungstext
https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/index.html