Bewachungsgewerbe

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Unter Bewachungsgewerbe im Sinne des § 34a GewO versteht man die gewerbsmäßige Bewachung fremden Eigentums oder Lebens.

Um eine Bewachungsgewerbe selbstständig betreiben zu dürfen, bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen für eine Erlaubnis als Selbstständiger

Voraussetzungen für Unselbstständige

Ausnahmen

Keinerlei Voraussetzungen müssen Selbstständige oder Unselbstständige erfüllen, die "sich selbst" bewachen, also nicht "fremdes Leben oder Eigentum" sondern eigenes.

Beispiel: Werkschutz, "Haustürsteher"

Siehe auch