Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt heißt offiziell „Bescheinigung in Steuersachen“. Sie ist notwendig, um die steuerliche Zuverlässigkeit nachzuweisen, wenn man die Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe beantragen möchte.

Voraussetzungen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält, wer nicht mit Steuerzahlungen an das Finanzamt im Rückstand ist und seine Steuererklärungen ordnungsgemäß abgegeben hat.