Unterrichtung § 34a GewO
Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist eine der Zugangsvoraussetzungen für das Sicherheitsgewerbe und wurde zum 01. April 1996 eingeführt. Sie wird ausschließlich über die Industrie und Handelskammern (IHK) für Unselbstständige (40 Unterrichtseinheiten) angeboten. Bis 30.11.2016 gab es auch eine Unterrichtung für Selbstständige (80 Unterrichtseinheiten).
Details zum Ablauf finden sich in den §§ 4 - 8 BewachV.
Inhalt gem. § 7 BewachV
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23)
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
- Grundzüge der Sicherheitstechnik