Weisungsrecht
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Im Rahmen eines Arbeitsvertrages hat ein Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht dahingehend, wie, wo und wann dieser zu arbeiten hat.
Dieses Weisungsrecht, welches auch als Direktionsrecht bezeichnet wird, findet seine rechtlichen Begründung in § 106 GewO. Das Weisungsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber, im Rahmen des arbeitsvertraglich Vereinbarten und unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, der Tarifverträge, der Betriebsvereinbarungen und der Beteiligungsrechte des Betriebsrats den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen durch Anordnungen näher zu bestimmen.
Das Weisungsrecht wird detailliert durch die Dienstanweisung ausgeübt.