Verhaltensbedingte Kündigung
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Verhaltensbedingt kann nach dem KSchG seitens des Arbeitgebers gekündigt werden, wenn der Grund im Verhalten des Arbeitnehmers liegt.
Dies könnte beispielsweise wiederholtes Zuspätkommen, Schlechtleistung oder Diebstahl während der Arbeit sein.
Vorausetzungen
Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt grundsätzlich mindestens eine Abmahnung voraus.
Die Ausnahme hiervon ist eine außerordentliche Kündigung.