Urlaub

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In einem Arbeitsverhältnis hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub.

Gesetzlicher Anspruch

Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage (Montag bis Samstag). Für eine Woche Urlaub (7 Tage) muss der Arbeitnehmer also nur 6 Tage Urlaub nehmen.

Der Anspruch auf Urlaub gilt für alle Arbeitnehmer, auch bei Teilzeit oder bei 450-€-Jobs.

In einem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag können auch mehr Tage vereinbart werden.

Zeitpunkt

Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden, § 7 83) BUrlG.

Abgeltung

Kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, beispielsweise wegen Kündigung, so ist er abzugelten.

Urlaubsentgelt

Während des Urlaubs erhält der Arbeitnehmer Urlaubsentgelt, nicht zu verwechseln mit dem freiwilligen Urlaubsgeld.

Siehe auch