Gefahr im Verzug
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Gefahr im Verzug ist ein Begriff aus dem Polizeirecht und bedeutet, dass die Polizei u.a. auf Grund einer Not- oder Gefahrensituation gegen den Willen des Hausrechtsinhabers einen Hausrechtsbereich ohne Durchsuchungsbeschluss betreten darf.
Beispiel
Ein Polizist verfolgt einen Bankräuber, der in ein Privatgelände läuft.