Durchsuchungsbeschluss

Aus Wiki für Schutz und Sicherheit
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Durchsuchung nach § 102 f StPO ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt.

Ausnahme

Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss ist eine Durchsuchung ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug zulässig.