Direktionsrecht des Arbeitgebers
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Das Direktionsrecht, auch Leistungsbestimmungsrecht genannt, berechtigt den Arbeitgeber, die Tätigkeit des Arbeitnehmers hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt zu bestimmen.
Er kann also festlegen, ob der Arbeitnehmer nachts, untertags, werktags oder am Wochenende arbeiten soll (Zeit), ob er im Objekt A oder B eingesetzt wird (Ort) und was dort konkret zu tun ist (Inhalt / Dienstanweisung).
Einschränkungen
Das Direktionsrecht kann durch Regelungen im Arbeitsvertrag eingeschränkt sein oder durch eine unangemessene Ausübung. Das liegt z.B. vor, wenn ein Arbeitnehmer in ein Objekt versetzt werden soll, das 80 km weiter entfernt ist als die bisherige Arbeitsstelle.