Zeuge
Zeuge ist eine Person, die über einen Sachverhalt Auskunft erteilen kann, beispielsweise vor Gericht.
Pflichten
Ein Zeuge hat die Pflicht, bei ordnungsgemäßer Ladung vor Gericht zu erscheinen und dort auch auszusagen, es sei denn, es steht ihm ein Aussageverweigerungsrecht zu.
Bei Verletzung dieser Pflichten kann er zwangsweise vorgeführt und mit einer Geldbuße belegt werden, bzw. kann bei Verweigerung der Aussage Erzwingungshaft verhängt werden. Erscheint er ohne gute Gründe nicht, muss er zudem die entstanden Kosten der Prozessbeteiligten (andere Zeugen, Rechtsanwälte etc.) bezahlen.
Ein guter Grund wäre zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt oder eine seit Längerem gebuchte Auslandsreise. In diesem Fall muss er seine Verhinderung dem Gericht aber unverzüglich mitteilen.
Eine Pflicht zum Erscheinen bei oder zur Aussage vor der Polizei besteht nicht.
Rechte
Jeder Zeuge hat eine Aussageverweigerungsrecht auf Fragen, mit denen er sich selbst belasten müsste, § 55 StPO.
Zudem kann man die Aussage verweigern zu Fragen, mit denen man eine nahestehende Person belasten müsste, § 52 StPO.
Über diese Rechte muss der Richter den Zeugen vor der Aussage belehren.