Werkschutzlehrgänge I-IV
Vorbereitungslehrgänge auf die ehemalige Prüfung zur Werkschutzfachkraft.
Obwohl es die Werkschutzfachkraft nicht mehr gibt, wird diese Qualifikation immer noch von Kunden verlangt. Da es keine Abschlussprüfung gibt, sagt die reine Teilnahme am Lehrgang aber nichts über die Qualifikation des Teilnehmers aus und ist daher als Qualitätskriterium nicht wirklich geeignet.
Die bayerische Justiz verlangt bei Sicherheitsunternehmen für den Einsatz von Sicherheitsmitarbeiter/innen an bayerischen Gerichten (Zugangskontrolle/Personenkontrolle) neben der bestandenen Sachkundeprüfung auch die Werkschutzlehrgänge I+II. Dadurch bedingt haben diese Lehrgänge weiterhin eine gewisse Berechtigung, auch wenn es keine IHK-Abschlussprüfung mehr gibt. Interessenten sollten sich jedoch im Vorfeld informieren ob bei den Lehrgangsangeboten tatsächlich auch die Inhalte dieser Lehrgänge geschult werden!