Werkschutz
Der Werkschutz umfasst zahlreiche Einzeltätigkeiten die im Rahmen der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung innerhalb eines größeren Industrie- oder Gewerbebetriebs wahrgenommen werden müssen. Einzelne Werkschutztätigkeiten sind mit den Aufgaben im Objektschutz vergleichbar, der Unterschied besteht aber darin, dass der räumliche Tätigkeitsbereich weitläufiger ist. So übt der Werkschutz seine Aufgaben in der Regel in einem Bereich innerhalb des befriedeten Besitztums auf einem Werksgelände (z.B. chemische Industrie, Kraftwerksareale) aus, das typischerweise eigene Verkehrswege, mehrere Gebäude und weitere Infrastruktureinrichtungen (z.B. zur Ver- und Entsorgung) umfasst.
Die Betriebszugehörigkeit der Werkschutzmitarbeiter kann auf unterschiedliche Weise gestaltet sein: Entweder es handelt sich um einen eignen, betriebsinternen Werkschutz oder ein externer Dienstleister wird im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben betraut (externer Werkschutz).
Der Generalauftrag des Werkschutzes: Der Werkschutz hat die Aufgabe, durch Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit, Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden.
Aufgaben des Werkschutzes
Je nach Art und Anforderung des Betriebes obliegen dem Werkschutz eine Vielzahl möglicher Aufgaben:
- Regulierung des Personen- und Fahrzeugverkehrs
- Abwicklung von Besuchern, Kunden, Lieferanten,...
- Erstellung von Besucherscheinen, Begleitdienste
- Ausweiswesen
- Zutrittskontrolle
- Durchführung von Stichprobenkontrollen und Taschenkontrollen
- Überprüfen von Berechtigungen (z.B. Zutritt, Mitnahme von IT/Elektronik/Akten)
- Überprüfung von Fahrzeug- und Warenbegleitpapieren
- Durchführung von Streifendiensten und Schließdiensten
- Durchführung von Alarmverfolgungen und Benachrichtigungdiensten
- Telefonische Bearbeitung von Anfragen, Vermittlung von Gesprächen
- Schlüsselausgabe und Verwaltung
- Dokumentation der Tätigkeit von Fremdfirmen
- Überprüfungen in Rahmen der Arbeitssicherheit, des Unfall- und Brandschutz
- Melde- und Berichtstätigkeit in vielerlei Hinsicht (z.B. Werkschutzmeldungen)
- Unterstützung bei der Aufnahme von Verkehrsunfall- und Schadensmeldungen
- Handeln bzw. Unterstützen bei betrieblichen Notfällen, Katastrophen
- Überwachen von Anlagen, Meldesystemen, Betriebszuständen oder auch Vorschriften
- Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste, Ermittlungsdienste