Tatortbesichtigung

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Bei der Besichtigung eines Tatorts ist wie folgt vorzugehen:

  • zuerst einen Überblick verschaffen, um die Situation zu erfassen
  • Tatort nach Möglichkeit nicht betreten, um keine Spuren zu verwischen
  • wenn Tatort betreten werden muss, „Trampelpfad anlegen“, also immer auf dem selben Weg rein und raus
  • keine vermeidbaren Veränderungen
  • unvermeidbare Veränderungen festhalten und bei der Auswertung berücksichtigen
  • keine eigenen Spuren legen