Scharfschalteinrichtung

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Brandmeldeanlagen verfügen über keine Scharfschalteinrichtung, sie sind immer aktiv (scharf). Es können lediglich Meldelinien abgeschaltet werden (z.B. bei Staubarbeiten / Feuerarbeiten).

Überfallmeldeanlagen verfügen zum Teil über eine Scharfschalteinrichtung. Mit dieser Schaltung soll ein unbeabsichtigtes Auslösen der Anlage verhindert werden (z.B. durch Reinigungspersonal in einer Bank).

Einbruchmeldeanlagen werden meist bei Abwesenheit scharf geschaltet. Bei Anwesenheit von berechtigten Personen gibt es auch die Möglichkeit der internen Scharfschaltung. Das heißt, die Innenraumüberwachung wird abgeschaltet (Personen können sich in den Räumlichkeiten frei bewegen), nur die Überwachung der Außenhaut ist scharfgeschaltet.

Aktivierung

Die Aktivierung der Scharfschalteinrichtung kann über ein Blockschloss, eine geistige Schließeinrichtung oder eine sonstige Schalteinrichtung durchgeführt werden.

Eine GMA sollte erst dann scharfgeschaltet werden können, wenn sich sämtliche Melder im Ruhezustand (geschlossen) befinden. Diesen Prozess nennt man Zwangsläufigkeit.