Personenbedingte Kündigung
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Personenbedingt kann nach dem KSchG seitens des Arbeitgebers gekündigt werden, wenn der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers liegt.
Beispiele:
- Die Zuverlässigkeit ist bei einem Sicherheitsmitarbeiter nicht mehr gegeben
- Ein Streifenfahrer verliert bei einer privaten Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein
- Ein Arbeitnehmer ist alkoholkrank