Personenbedingte Kündigung

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Personenbedingt kann nach dem KSchG seitens des Arbeitgebers gekündigt werden, wenn der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers liegt.

Beispiele:

  • Die Zuverlässigkeit ist bei einem Sicherheitsmitarbeiter nicht mehr gegeben
  • Ein Streifenfahrer verliert bei einer privaten Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein
  • Ein Arbeitnehmer ist alkoholkrank

Siehe auch