Industrie- und Handelskammer
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Die deutschen Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Als zuständige Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nehmen sie Aufgaben im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung war. Sie organisieren und betreuen die Zwischen- und Abschlussprüfungen in der beruflichen Erstausbildung und nehmen Prüfungen in der beruflichen Weiterbildung ab. Dazu bilden sie Prüfungsausschüsse die von ihnen berufen werden müssen. Des Weiteren beraten und betreuen sie ihre Mitglieder aus verschiedenen Branchen der privaten Wirtschaft.
Rechtsgrundlage:http://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__1.html