Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Täter "die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht lässt", also umgangssprachlich "aus Versehen" handelt.
Gesetzestext
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Siehe auch