Bundesdatenschutzgesetz
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde erstmals ausgefertigt am 20.12.1990, ist jedoch mittlerweile durch mehrere Änderungen, zuletzt zum 25.05.2018, der fortschreitenden Datenverarbeitung angepasst worden.
Gesetzliche Grundlage
Das BDSG basiert auf der sog. Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679), in Kurzform EU-DSGVO, die am 25.05.2018 in Kraft trat.
Hintergrund / Sinn
Hintergrund des Erlasses des BDSG war der frühere sehr freizügige Umgang mit den personenbezogenen Daten. Das Gesetz wurde auf der Basis der "informellen Selbstbestimmung" aufgebaut und soll jede Person davor schützen, dass sich eine öffentliche (z.B. Behörden) oder nichtöffentliche (z.B. Unternehmen) Stelle die personenbezogenen Daten ohne Einwilligung oder Gesetzesgrundlage zur Nutze machen kann.
Das BDSG ist ein "Verbotsgesetz", es verbietet also vom Grundsatz her jeden Umgang mit fremden personenbezogenen Daten und setzt die Rahmenbedingungen für die Ausnahmen fest.