Bewachung

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Begrifferklärung

Bewachung ist die auf den Schutz fremden Lebens oder Eigentums vor Gefahren für die Sicherheit gerichtete Tätitgkeit, die durch Menschen ausgeübt werden muss. Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit. Die Obhut muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit und von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. Eine bloße Beobachtung oder Überwachung/Ermittlungstätigkeit im Sinne von Tätigkeiten einer Detektei/Auskunfteien reicht für eine aktive Bewachung nicht aus.

Ladendetektive/Kaufhausdetektive von einem Sicherheitsdienstleister, die Waren und Gegenstände ihres Auftraggebers gegen §242 StGB Diebstahl und Abhandenkommen sichern sollen, üben eine Bewachungstätigkeit gemäß § 34a GewO aus.