Abstrakte Gefahr

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Abstrakte Gefahr, auch latente Gefahr genannt, ist eine Gefahr, die nicht konkret droht, aber Maßnahmen erfordert. Diese vorbeugenden Maßnahmen sollen das Eintreten der Gefahrensituation vermeiden. Kommt es dennoch zur Gefährdung spricht man von der konkreten Gefahr.

Gefahrenabwehr

In der Regel ist es die Aufgabe des Sicherheitsmitarbeiters im Rahmen der Kontrollgänge und Bestreifungen abstrakte Gefahren zu erkennen und weiterzumelden. Bleibt diese Meldung aus und entsteht aus der abstrakten eine konkrete Gefahr im Zusammenspiel mit einem Schadenereignisses, ist die Prüfung des §13 StGB Begehen durch Unterlassen durchaus möglich.

Beispiel

Siehe auch